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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kieweg und Freiermuth Werbeagentur GmbH
- Geltung der AGB
Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
- Präsentation
Die Nutzung der von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Leistungsergebnisse (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch für eine auszugsweise Nutzung, eine Nutzung in geänderter oder bearbeiteter Form und eine Nutzung der unserer Präsentation zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Ausdruck gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine konkludente Nutzungserlaubnis.
- Abwicklung von Aufträgen
Der Inhalt von uns übermittelter Besprechungsprotokolle ist verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die wir zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung erstellen oder erstellen lassen, bleiben unser Eigentum. Zur Aufbewahrung und Herausgabe dieser Gegenstände sind wir nicht verpflichtet.
- Auftragserteilung an Dritte
Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten entweder selbst auszuführen oder durch Dritte erledigen zu lassen.
Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsgemäß mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen; der Auftraggeber erteilt uns hiermit eine entsprechende Vollmacht.
Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
- Lieferung
Die von uns vorlegten Entwürfe sind in ihrer konkreten Gestaltung unverbindlich, solange wir die Realisierungsmöglichkeit nicht schriftlich bestätigt haben.
Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko einer Beschädigung, eines Verlust oder einer Verzögerung während der Übermittlung trägt der Auftraggeber. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Vergütung, Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen sind nach der bei Auftragserteilung maßgeblichen, auf unserer Website abrufbaren Honorarübersicht zu vergüten. Vereinbarte Vergütungen sind Netto-Beträge, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Bei Werbemittlung legen wir die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag zugrunde.
Unsere Rechnungen sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an sind wir berechtigt, bei Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Das Eigentum an diesen Unterlagen und Gegenständen sowie die Nutzungsrechte an unseren Leistungen gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
- Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält alle für die Verwendung unserer Leistungsergebnisse erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte, für die uns mitgeteilte Einsatzdauer des Werbemittels im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere andere Nutzungsarten und eine nachfolgende Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
Nehmen wir zur Vertragserfüllung Leistungen Dritter in Anspruch, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang des vorstehenden Absatzes erwerben und auf den Auftraggeber übertragen. Sollten die Nutzungsrechte in diesem Umfang nicht erhältlich sein, werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Wir sind berechtigt, die von uns erbrachten Arbeiten und Leistungen im Rahmen unserer Eigenwerbung, auch in Wettbewerben, zu verwenden.
- Gewährleistung, Haftung
Bei Vorliegen von Mängeln haben wir das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit.
Die von uns gelieferten Arbeiten sind nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen und entdeckte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige, sind Ansprüche des Auftraggebers wegen erkennbarer Mängel ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ein verdeckter Mangel erst später erkennbar wird und eine unverzügliche Anzeige nach der Entdeckung unterbleibt.
Haben wir den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken bei der Auftragsabwicklung hingewiesen und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf deren Durchführung, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Der Auftraggeber stellt uns in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Halten wir die rechtliche Überprüfung einer Maßnahme durch einen im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sachkundigen Rechtsanwalt für erforderlich, trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die dafür anfallenden Kosten.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei fahrlässigem Verhalten unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht
Dieser Vertrag und alle auf seiner Grundlage erteilten Aufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist Konstanz.
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